AGBs

der new office GmbH (nachfolgend new office genannt)

1. Präambel
Die Tätigkeit von new office besteht im Wesentlichen in der ganzheitlichen Entwicklung von Marken- und Unternehmenskommunikation und somit der Betreuung unterschiedlichster Projekte von der Namensfindung bis hin zur Erarbeitung umfangreicher Kommunikationsmaßnahmen.

2. Geltungsbereich
2.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: AGB) finden auf alle Verträge zwischen der new office GmbH, Horst-Schulmann-Straße 5, 60314 Frankfurt am Main, vertreten durch die Geschäftsführer Benjamin Bartels-Khan und Moritz Gemmerich (nachfolgend: new office) und einem Unternehmer (nachfolgend: Kunde) Anwendung.
2.2 Der Einbeziehung etwaig entgegenstehender Geschäftsbedingungen des Kunden wird ausdrücklich widersprochen, es sei denn, ihrer Geltung wird in einer schriftlichen Sondervereinbarung ausdrücklich zugestimmt. Sofern zwischen new office und dem Kunden individualvertragliche Vereinbarungen getroffen werden, haben diese gegenüber den Regelungen dieser AGB grundsätzlich Vorrang.

3. Leistungsumfang und Auftragserteilung
3.1 Der konkret durch new office zu erbringende Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Auftrag des Kunden bzw. beruht auf einem Kostenvoranschlag (nachfolgend: KVA).
3.2 Sofern durch new office ein KVA erstellt wird, gelten die dort aufgeführten Preise unter dem Vorbehalt, dass die dem KVA zugrunde liegenden Vorgaben und Daten unverändert bleiben.
3.3 Die Auftragserteilung erfolgt in der Regel durch schriftliche Bestätigung.

4. Mitwirkung des Kunden
4.1 Der Kunde versorgt new office nach bestem Wissen und Gewissen mit erforderlichen Informationen, Auskünften, Erfahrungen, um die ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Leistung durch new office zu ermöglichen und diese dabei zu unterstützen, sodass ein möglichst effizienter Arbeitsablauf gewährleistet wird.
4.2 Der Kunde ist verpflichtet, new office eine oder mehrere ermächtigte Personen zu benennen, die im Zusammenhang mit der Dienstleistungserbringung verbindliche Willenserklärungen für den Kunden abgeben können.
4.3 Der Kunde trägt Sorge für die Vollständigkeit und Richtigkeit der von ihm zur Verfügung gestellten Unterlagen und Auskünfte. Erkennt er, dass von ihm gemachte Angaben unvollständig oder unrichtig sind, hat er diesen Umstand unverzüglich new office mitzuteilen.
4.4 Sofern für die ordnungsgemäße Durchführung der vereinbarten Leistung erforderlich, hat der Kunde zur Auftragsdurchführung geeignete Mitarbeiter mit der erforderlichen Fachkunde zur Verfügung zu stellen.
4.5 Die Kosten für etwaige Mitwirkungshandlungen hat der Kunde zu tragen.
4.6 Unterlässt der Kunde nach Aufforderung durch new office die ihm obliegende Mitwirkungshandlung bzw. erbringt diese nicht vollständig, so ist new office nach dem Setzen einer angemessenen Nachfrist und der schriftlichen Ankündigung zur fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt. In einem solchen Fall sind die bis zum Zeitpunkt der Kündigung tatsächlich erbrachten Teilleistungen vom Kunden zu vergüten.

5. Honorar und Zahlungsbedingungen
5.1 Die von new office angegebenen Preise sind Nettopreise und enthalten die jeweils geltende gesetzliche Umsatzsteuer nicht.
5.2 new office rechnet die erbrachten Leistungen bei Ablieferung der Arbeiten ab. Entsprechende Rechnungen sind mit einem Zahlungsziel von 14 Tagen und ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei der Vereinbarung der Leistungserbringung in Teilen, behält sich new office die Abrechnung von Teilleistungen vor. Dies gilt auch für die Leistungserbringung über einen längeren Zeitraum. new office behält sich im Übrigen unabhängig vom Auftragsvolumen die Abrechnung eines angemessenen Vorschusses vor.
5.3 Die von new office gelieferten Arbeitsergebnisse verbleiben bis zum vollständigen Ausglich der dem Auftrag zugehörigen Rechnungen in deren Eigentum. Dies gilt auch für die Einräumung von Nutzungs- und Verwertungsrechten.

6. Zusatzleistungen und Nebenkosten
6.1 Eventuell entstehende Fremdkosten für durch new office zu erwerbende Inhalte wie Bilder, Grafiken, Videos, Texte, Schriften oder externe Webanwendungen sind nicht von dem vereinbarten Honorar erfasst. new office behält sich insoweit vor, die Fremdkosten in Absprache mit dem Kunden während des Projekts gesondert in Rechnung zu stellen.
6.2 Sollte es zu zusätzlichen Leistungen und Änderungen kommen, die vom vereinbarten Umfang abweichen, werden diese gesondert in Absprache mit dem Kunden kalkuliert und entsprechend in Rechnung gestellt.

7. Fremdleistungen
7.1 Der Kunde bevollmächtigt new office, als Vermittler die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistung im Namen und auf Rechnung des Kunden an Zulieferer zu vergeben. Soweit new office Fremdleistungen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung vergibt, stellt sie der Kunde von hieraus entstehenden Verbindlichkeiten frei.
7.2 Sofern der Kunde sich ein Mitspracherecht nicht ausdrücklich vorbehalten hat, erfolgt die Auswahl der Zulieferer unter Beachtung des Grundsatzes eines ausgewogenen Verhältnisses von Wirtschaftlichkeit und bestmögliche Ergebnis.

8. Produktion
Grundsätzlich überwacht new office die Produktion von Drucksachen nicht. Sollte dies jedoch Vertragsbestandteil sein, ist new office berechtigt, erforderliche Entscheidungen im Interesse des Kunden und zur Optimierung des Druckergebnisses nach eigenem Ermessen zu treffen und entsprechende Weisungen zu erteilen.

9. Liefertermine
Liefertermine gelten dann als vereinbart, wenn sie von new office schriftlich bestätigt sind.

10. Geistiges Eigentum
10.1 Alle Urheberrechte sowie sonstige Rechte des geistigen Eigentums an den von new office erbrachten Leistungen verbleiben bei new office, es sei denn, es ist einzelvertraglich anders vereinbart.
10.2 Der Kunde erhält ein zeitlich eingeschränktes Nutzungsrecht an den zur Verfügung gestellten Inhalten. Die Nutzung durch den Kunden ist für diesen nur innerhalb seines eigenen Betriebs und ausschließlich hinsichtlich der Zweckerreichung des zugrundeliegenden Vertrags zulässig.
10.3 Die erbrachten Leistungen dürfen grundsätzlich nicht für einen über den Vertragszweck hinausgehenden Zweck verwertet werden und insbesondere nicht zur Verwertung durch Dritte freigegeben werden.
10.4 Etwaige Mitwirkungen des Kunden an den Arbeitsergebnissen begründen kein Miturheberrecht.

11. Haftung
11.1 new office haftet uneingeschränkt für Schäden aufgrund einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für sonstige Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von new office oder seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
11.2 Soweit new office nicht nach den Bestimmungen des ersten Absatzes uneingeschränkt haftet, ist im Falle einer auf einfacher Fahrlässigkeit beruhenden Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht die Haftung von new office auf Schadens- oder Aufwendungsersatz auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden beschränkt. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung der jeweiligen Vereinbarungen überhaupt erst ermöglicht und auf deren Erfüllung der Kunde regelmäßig vertraut und auch vertrauen darf (Kardinalpflichten).
11.3 Über die vorgenannten Fälle hinaus ist eine Haftung von new office ausgeschlossen.
11.4 new office haftet im gleichen Umfang für das Verschulden seiner Erfüllungsgehilfen und Vertreter.
11.5 Es besteht keine Haftung für das Eintreten eines bestimmten Erfolgs, außer es liegen hierfür gesonderte und ausdrückliche Vereinbarungen in Schriftform zwischen den Vertragsparteien vor.
11.6 Die Haftung von new office entfällt, wenn der eingetretene Schaden auf unvollständige oder unrichtige Informationen, Daten oder Unterlagen des Kunden zurückzuführen sind.

12. Veröffentlichung und Belegexemplare
Wenn nicht anders einzelvertraglich festgehalten, ist new office dazu berechtigt, Projekte zu Werbezwecken auf der Website und in Social Media zu veröffentlichen. Wenn vorhanden überlässt der Kunde zudem grundsätzlich 3 Belegexemplare von vervielfältigten Druckerzeugnissen. Diese darf new office ebenfalls zur Eigenwerbung nutzen.

13. Treue- und Verschwiegenheitsverpflichtung
new office verpflichtet sich gegenüber dem Kunden zur einer objektiven, auf die Ziele des Kunden ausgerichteten Arbeitsweise. Alle new office im Rahmen der Zusammenarbeit zur Kenntnis gelangten Geschäftsgeheimnisse werden mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes bewahrt und alle dies- bezüglichen Informationen und Unterlagen werden entsprechend vertraulich behandelt.

14. Künstlersozialabgabe
Für künstlerische Fremdleistungen im Sinne der Künstlersozialkasse, die new office zur Auftragserfüllung in Auftrag gibt, führt new office die gesetzlichen Abgaben an die Künstlersozialkasse ab und berechnet abgabepflichtige Leistungen an den Kunden weiter.

15. Alternative Streitbeilegung
15.1 Die EU-Kommission stellt im Internet unter nachstehendem Link eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr Diese Plattform dient zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten aus Online-Kauf- oder Dienstleistungsverträgen, an denen ein Verbraucher beteiligt ist.
15.2 new office ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegung verfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit. Insbesondere richtet sich das Angebot von new office ausschließlich an Unternehmer.

16. Schlussbestimmungen
16.1 Auf Verträge zwischen new office und dem Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. Soweit zulässig, wird als Gerichts- stand Frankfurt am Main vereinbart.
16.2 Sofern der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder einem sonstigen EU-Mitgliedstaat hat, ist für Streitigkeiten zwischen den Vertragsparteien auf Grund dieses Vertrages der Sitz von new office der Gerichtsstand.
16.3 Sind oder werden einzelne Bestimmungen der vorliegenden AGB unwirksam, so bleiben die übrigen Vertragsbestandteile davon unberührt und die Vertragsparteien treffen in diesem Fall eine Ersatzregelung, welche dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Klausel möglichst gleich ist.